Kläranlage Oberes Isartal
Am Horn 1
82481 Mittenwald
Tel.: (0 88 23) 93 26 37

Willkommen im Kanalbereich. Die Gemeindewerke sind für die Pflege des Kanalnetzes verantwortlich.
Die Rechtsgrundlage der Abwasserentsorgung des Gemeindegebiets ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (EWS) 20.09.2001 und die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) vom 30.04.2003, jeweils in der mit Wirkung zum 01.01.2009 geänderten Fassung (siehe Downloads Satzung).
Die Abwasserhausanschlüsse werden nach Kostenfall abgerechnet; sie stehen ab der Grundstücksgrenze im Eigentum des Abnehmers vgl. § 1 Abs. 3 EWS.
Der Beitragssatz errechnet sich aus der Grundstücksfläche ( 1,45 EUR /m²) und der Geschossfläche (11,31 EUR/m²) der vorhandenen Gebäude. Gemäß der Kalkulation des BKPV vom November 2006 wurde die Einleitungsgebühr für die Jahre 2007-2010 auf 1,45 EUR/m³ festgelegt und vom Gemeinderat am 13.12.2006 so beschlossen.
Am 14.12.2011 wurde vom Gemeinderat die neu kalkulierte Einleitungsgebühr für die Jahre 2011-2014 in Höhe von 1,87 EUR/m³ Abwasser beschlossen.