Kläranlage Oberes Isartal

Am Horn 1
82481 Mittenwald


Tel.: (0 88 23) 93 26 37

Kanal

Willkommen im Kanalbereich. Die Gemeindewerke sind für die Pflege des Kanalnetzes verantwortlich.

Rechtliche Grundlage

Die Rechtsgrundlage der Abwasserentsorgung des Gemeindegebiets ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (EWS) 20.09.2001 und die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) vom 30.04.2003, jeweils in der mit Wirkung zum 01.01.2009 geänderten Fassung (siehe Downloads Satzung).

Die Abwasserhausanschlüsse werden nach Kostenfall abgerechnet; sie stehen ab der Grundstücksgrenze im Eigentum des Abnehmers vgl. § 1 Abs. 3 EWS.

Der Beitragssatz errechnet sich aus der Grundstücksfläche ( 1,45 EUR /m²) und der Geschossfläche (11,31 EUR/m²) der vorhandenen Gebäude. Gemäß der Kalkulation des BKPV vom November 2006 wurde die Einleitungsgebühr für die Jahre 2007-2010 auf 1,45 EUR/m³ festgelegt und vom Gemeinderat am 13.12.2006 so beschlossen.

 

Am 14.12.2011 wurde vom Gemeinderat die neu kalkulierte Einleitungsgebühr für die Jahre 2011-2014 in Höhe von 1,87 EUR/m³ Abwasser beschlossen.

 

Informationen

Formulare: hier finden Sie Formulare für Bauvorhaben, etc.....

Satzung: aktuelle Satzungen werden hier veröffentlicht.