Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss des Marktes Mittenwald wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS-BGS vom 20.11.2012) zum 01.01.2023 wie folgt angepaßt:
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,59 € pro Kubikmeter Abwasser. Für Grundstücke, bei denen eine Einleitung von Niederschlagswasser nicht möglich ist oder für die eine Einleitung von Niederschlagswasser untersagt wurde, beträgt die Gebühr 90 v. H. der Gebühr nach Abs. 1 Satz 2. Bei Grundstücken, welche von einer Schmutz- als auch von einer Regenwasserkanalisation erschlossen werden, wird diese Ermäßigung auf Antrag gewährt, wenn nachweislich kein Oberflächenwasser in die Kanalisation gelangt. Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen.
Überdies wurde die Fäkalannahmegebühr ebenfalls zum 01.01.2023 auf 38,50 € pro Kubikmeter angehoben.