Rechtliche Grundlage:
Die Rechtsgrundlage der Abwasserentsorgung des Gemeindegebiets ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (EWS) 24.09.2024 und die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) vom 20.11.2012, in der mit Wirkung zum 31.01.2023 geänderten Fassung (siehe Downloads Satzung).
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