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Abwasser

Die Gemeindewerke sind für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung des Kanalnetzes in Mittenwald verantwortlich.

Rechtliche Grundlage:

Die Rechtsgrundlage der Abwasserentsorgung des Gemeindegebiets ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (EWS) 24.09.2024 und die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) vom 20.11.2012, in der mit Wirkung zum 31.01.2023 geänderten Fassung (siehe Downloads Satzung).

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Neuigkeiten aus dem Bereich Kanal & der KOI

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